Versicherungsmakler Christian Wimmer 

 

Unfallversicherung

Keine Unfallversicherungen kann Unfälle und deren Folgen verhindern, jedoch die wirtschaftlichen Folgen mildern oder ausgleichen.

 Grundsätzlich wird aber zwischen zwei verschiedenen Formen der Unfallversicherung unterschieden.Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Arbeitswegen sowie Berufserkrankungen und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherungund wie die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einePflichtversicherung. Im Rahmen dieses Leitfadens wird sie nur behandelt, wenn es für das Verständnis des privaten Versicherungsschutzes notwendig ist.Private Unfallversicherungen versichern berufliche und außerberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder oder als Familienunfallversicherung abgeschlossen werden. Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person wiederherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz.


Besondere Formen der privaten Unfallversicherung sind die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) und die Unfall(tod)zusatzversicherung als Zusatz bei Lebensversicherungen.


Eine weitere Form der Unfallversicherung stellt die Unfallrentenversicherung dar, hier wird im Gegensatz zur klassischen Unfallversicherung eine lebenslange Rente bezahlt, die vorher vereinbart wurde.

Bei einer Invalidität von mehr als 50% wird die vereinbarte Rente fällig.
Es gibt jedoch auch die Varianten 33%/66%, bei 33-66% wird 50% der vereinbarten Rente bezahlt, bei mehr als 66% Invalidität werden 100% fällig. 
Grundlage der Leistungsermittlung ist die Gliedertaxe, in dieser werden der Grad des Verlustes/Einschränkung festgelegt und für die Entschädigungsleistung des Vertrages ermittelt.
Einige Anbieter legen die erweiterte Gliedertaxe zugrunde, welche einen höheren prozentuallen Entschädigungsgrad vorsieht
Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, das Infektionsrisiko bei einigen Anbietern als Unfall zu versichern.

 

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