Versicherungsmakler Christian Wimmer 

 

Lebens-, Renten- und Risikoversicherung

 

Enttäuschung bei der Überschussbeteiligung – weiter zahlen oder lohnt ein vorzeitiges Ende?

Die vorzeitige Kündigung stellt für jeden Versicherungsnehmer einen komplexen Entscheidungsprozess dar.

Um eine Entscheidung über die Fortführung oder vorzeitigen Kündigung eines bestehenden Vertrages zu entscheiden, sollten vorher folgende Punkte abgewogen werden.

Hier eine kurze Checkliste zur Überlegung vor einer Vertragskündigung:

- Beitragsstundung

- Beitragsfreistellung

- Beitragszahlung aus Überschüssen

- Reduzierung auf die Zahlung der Risikoprämie

- Verringerung der Versicherungssumme

- Lebensversicherungen beleihen

Für eine fachliche Unterstützung nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

Aber halten Sie ihre gesetzliche Rentenversicherung kritisch im Blick, wer sich oft in Sicherheit wiegt, wird unter Umständen ein böses Erwachen haben .... sehen Sie selbst 


Quelle: das Erste / Plus Minus

 

Lebensversicherung steht als Oberbegriff für verschiedene Formen:

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kann privat, als betriebliche Altersversorgung, Riester oder Rürup abgeschlossen werden.

Die Unterschiede liegen in der steuerlichen Behandlung während der Ansparphase bzw. Auszahlphase. 

Je nach Schicht (1,2 oder 3) werden bestimmte Auflagen zur Anerkennung eines solchen Vertrages gestellt. 

In der Regel stellt die Altersvorsorge von Arbeitnehmern in Form einer betrieblichen Altersversorgung den günstigsten Weg dar.

Jeder Arbeitnehmer hat gegenüber seines Arbeitgebers einen Rechtsanspruch auf arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung.

Je nach Branche und Tarifvertrag kann ein Anspruch auf Zuzahlung des Arbeitgebers bestehen.

Als betriebliche Altersversorung sind 5 verschiedene Durchführungswege möglich:

- Direktversicherung

- Unterstützungskasse

- Pensionskasse

- Pensionsfonds

- Direktzusage

 

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist mit der Rentenversicherung (siehe oben) sehr ähnlich. Die Kapitalversicherung enthält eine zusätzliche Leistung auf Tod der versicherten Person. Üblicherweise ist die Todesfallsumme 60% der Kapitalsumme, diese kann aber je nach Art und Anbieter deutlich erhöht werden.

Auch hier stehen die verschiedenen Möglichkeiten wie bei der Rentenversicherung zur Verfügung.

 

Risikolebensversicherung

Besondere Form der Lebensversicherung, die nur den Todesfall einer versicherten Person in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme versichert. Der Versicherungsfall ist der Tod der versicherten Person während der Vertragslaufzeit. Dann bekommt die bezugsberechtigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

Die Versicherungssumme kann über die Laufzeit fallend, gleich bleibend oder steigend vereinbart werden. Eine Kapitalbildung findet dagegen nicht statt.Die Versicherungsgesellschaft kann je nach Eintrittsalter und Höhe der beantragten Versicherungssumme eine ärztliche Untersuchung verlangen. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung trägt i. d. R. die Gesellschaft, wenn der Antragsteller einen Jahresmindestbeitrag nicht unterschreitet.Die Risikolebensversicherung (RLV) ist die kostengünstigste Form der finanziellen Absicherung im Todesfall. Daneben dienen RLV oftmals zur Absicherung von Darlehen. Zudem wird oftmals ein Umtauschrecht angeboten, wodurch eine RLV innerhalb von zehn Jahren und ggf. ohne Gesundheitsprüfung in eine Kapitallebensversicherungumgewandelt werden kann. Zur Risikolebensversicherung können außerdem Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Von besonderer Bedeutung ist hier die richtige Auswahl, wer ist versicherte Person und wer ist Versicherungsnehmer. Die passende Auswahl entscheidet über eine steuerfreie oder steuerpflichtige Auszahlung der Risikoleistung im Todesfall der versicherten Person.