Versicherungsmakler Christian Wimmer 

 

Risikovorsorge

Unfallversicherung
Allgemeines
Unfallversicherungen mildern oder gleichen wirtschaftliche Folgen eines Unfalls der versicherten Person aus. Grundsätzlich wird aber zwischen zwei verschiedenen Formen der Unfallversicherung unterschieden.Die gesetzliche Unfallversicherung versichert Personen an ihrem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz sowie auf den Arbeitswegen sowie Berufserkrankungen und Kinder aller Altersstufen während ihres Besuchs von Kindertagesstätten. Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherungund wie die Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einePflichtversicherung. Im Rahmen dieses Leitfadens wird sie nur behandelt, wenn es für das Verständnis des privaten Versicherungsschutzes notwendig ist.Private Unfallversicherungen versichern berufliche und außerberufliche Unfälle. Sie können von Privatpersonen als Einzelversicherung für Erwachsene oder Kinder oder alsFamilienunfallversicherung abgeschlossen werden. Unternehmen, Verbände, Vereine und Veranstalter können Gruppenunfallversicherungen für ihre Arbeitnehmer, Mitglieder bzw. Besucher abschließen. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung sollen insbesondere dazu dienen, die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person wiederherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen. Rechtsgrundlage der privaten Unfallversicherung ist das Versicherungsvertragsgesetz.Besondere Formen der privaten Unfallversicherung sind die Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) und die Unfall(tod)zusatzversicherung als Zusatz bei Lebensversicherungen.
 

Risikolebensversicherung
Eine besondere Form der Lebensversicherung, die nur den Todesfall einer oder zwei versicherten Peron in einem vertraglich festgelegten Zeitraum mit einer vertraglich festgelegten Versicherungssumme versichert.


In der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Formen.
Auf verbundene Leben, hier werden 2 Personen gegenseitig versichert, üblicherweise findet diese Form bei Geschäfts- oder Ehepartner Anwendung. 
Die Todesfallleistung kann mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme abgeschlossen werden.
Als Ergänzung von Lebens- oder Rentenversicherungsverträgen, diese Form der Risikolebensversicherung bezeichnet man als Kapitallebensversicherung. Diese zahlt eine vertaglich vereinbarte Kapitalsumme bei Ablauf, sofern vorher nicht der Todesfall der versicherten Person eingetreten ist.

 

Weitere Formen der Risikovorsorge:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ewerbsunfähigkeitsversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung
- Pflegetagegeld / Pflegezusatzversicherung
- Schwere Krankheiten "Dread Disease"