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Leistungen

Welche Versicherungen sind wichtig:
 

Eine Betriebshaftpflicht oder eine Feuerpolice sind für Gewerbetreibende Standard. Doch wie sieht es mit Elektronik, Umweltschäden aus und an welche Risiken sollte jeder Mittelständler denken und vor allem, wie versichert man diese Risiken am besten?
 

Hier eine kurze Übersicht zum Thema Sachschäden


 


Bezeichnung

Was ist versichert?

Wer braucht diese Absicherung?
Gebäude- und
Inhaltsversicherung

Das Gebäude und alles, was sich darin befindet: gegen Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
Nicht versichert sind meist "Elementarschäden" wie Schneemassen, berschwemmung, Erdrutsch, die das Gebäude beschädigen.

Jedes Unternehmen, Selbständiger oder Eigentümer von Gebäuden oder genutzten Räumlichkeiten. Die Deckungssumme muss ausreichen, um alles wieder zu beschaffen oder herzustellen - schnell und ohne große Ausfallzeiten zum Neupreis. Bei Gebäuden bedeutet das Baukosten plus ca. 15%.
Betriebsunterbrechung 
Praxisausfall

Der entgangene Gewinn plus laufende Kosten, solange der betriebliche Ablauf unterbrochen ist, meistens bis max. 12 Monate. Die Ursache dafür muss ein versicherter Sachschaden sein - die Betriebsunterbrechung (BU) gehört zur Inhaltspolice.
Jedes Unternehmen, die max. "Haftzeit", während die Versicherung für Liquidität sorgt, sollte lang genug bemessen sein, um den Betrieb wieder in den normalen Geschäftsbetrieb zu versetzen.
Elektronikversicherung
EDV-Schäden, auch bei Bedienungsfehlern, Überspannung oder Verschleiß. Diese Allgefahren-Versicherung kostet bei EDV-Rechnern im Wert von 150.000 € ca. 500-800 € pro Jahr.
Unternehmen mit vielen oder teuren Computern, die wichtige und kritische Bereiche des Unternehmens steuern. Bestehende Sach- und Elektronikversicherer sollten voneinander wissen, wenn die Risiken nicht bei dem selben Versicherer gezeichnet sind. Sonst drohen Komplikationen im Schadensfall.
Glasversicherung
Schäden an Fenstern oder Glasflächen, die nicht bereits über die Sachversicherung abgedeckt sind, weil diese durch Unachtsamkeit oder Fehler im Produktionsablauf entstanden sind.
Kaum jemand, selbst wer einen voll verglasten Firmensitz baut, hat Feuer-, STurm- und Hagelschäden in der Regel durch die Sachversicherung abgedeckt. Alle anderen Glasschäden sollte der Unternehmer selbst tragen.
Übersicht zum Thema Haftpflicht



Betriebshaftpflicht
Personen- und Sachschäden, die Mitarbeiter oder Produkte Dritten verursachen. Gilt im Normalfall nicht für "Erfüllungsschäden", also fehlerhate Arbeiten des Unternehmens selbst.
Jedes Betrieb. Deckt die gesetzlichen Haftpflicht ab.
Wichtig: Die Versicherungssumme sollte mind. 5, besser 10 Mio. € oder mehr betragen. Die private Haftpflicht, sowie Tiere des Unternehmers sind oder können mitversichert werden.

Vermögensschaden-
Haftpflicht-Versicherung

Hier deckt die Versicherung Schäden ab, wenn der Betriebsinhaber oder dessen Mitarbeiter einen Fehler gemacht haben und etwa Kunden ein Schaden entstanden ist. Der Klassiker ist die Falschberatung.
Alle Dienstleister. Wer Prospekte, Broschüren für seine Kunden herstellt, in denen eine mögliche Rufschädigung enthalten ist, haftet. Ein weitere Beispiel ist die falsche Empfehlung für eine Maschinenkonfiguration.
Umweltschaden-Haftpflicht-
Versicherung

Verliert ein Tank umweltschädliche oder giftige Flüssigkeiten und die Behörden stellen "Biospähre-Schäden" fest, so kann der verursachende Betrieb in Haftung genommen werden. Die gewöhnliche Betriebshaftpflicht deckt dieses Risiko nicht ab.
Unternehmen, bei denen Störfalle gravierende Umweltschäden zur Folge hätten.
Chemieindustrie, manche Kunststofffirmen, Betriebe mit eigenen Treibstoff- und Ölreserven. usw.

Besondere Policen


Managerhaftpflicht-
Versicherung (D&O)

Managementfehler oder Fehler deren Führungskräfte, zum Beispiel wenn angestellte Geschäftsführer ohne ausreichende Prüfung einen Vertrag abschließen, der dann zu Verlusten führt. Die Preise für solche Policen beginnen bei einigen Hundert Euro p.a. für Schadenssummen von 500.000 € aufwärts.
Größere Mittelständler für angestellte Führungskräfte. Für Inhabergeschäftsführer greift die D&O praktisch nur bei einer Pleite. Nämlich dann, wenn der Insolvenzverwalter im Namen der Gläubiger Schadensersatz von ihnen verlangt.
Keyman-Versicherung
Ausfall einer Schlüsselperson im Unternehmen. Fällt ein unentbehrlicher Mitarbeiter oder der Chef aus, wegen eines Unfalls oder plötzlichen Tods, zahlt die Versicherung eine vereinbarte Summe aus.
Vor allem kleine Betriebe, in denen die Arbeitskraft des Inhabers gebraucht wird. Ansonsten hilft die Absicherung, Interimsgeschftsführer und andere Vertreter zu bezahlen.