Versicherungsmakler Christian Wimmer 

 

Patientenverfügung 

Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung-Testament
Sorgerechtsverfügung


 

Bewahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht zu Ihrem und zum Schutz Ihrer Angehörigen.

 

Die meisten Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Tod, schweren Krankheiten oder der Pflegebedürftigkeit.

Besonders ungern, wenn es um uns selbst geht, der eigenen Familie oder den nahen Angehörigen.

Das aktuelle und wohl prominenteste Beispiel ist der Skiunfall von Michael Schuhmacher, der viele Wochen im Koma lag.

 

"Was passiert also mit mir oder meiner Familie, wenn zum Beispiel nach einem Unfall eine Notoperation überlebenswichtig wird? Nach einer Krankheit oder einem Unfall die Geschäftsunfähigkeit die Folge ist?

Wer kümmert sich in meinem Namen um meine Belange, meine Kinder / Hinterbliebenen, meinen Nachlass, usw.?

 

So gut wie jeder ist der Meinung, dass der Ehepartner, die Kinder, nahe Angehörige oder nahestehende Vertrauenspersonen den Betroffenen vertreten dürfen. Das ist nicht automatisch so, wenn keine entsprechende Verfügung vorliegt.

 

Liegen keine entsprechenden Verfügungen vor, so bleibt nur der Weg zu den Gerichten, die in jedem Fall immer einen gesetzliche Vormund bestellen.

 

Selbstverständliche Dinge werden ohne Vorsorge zu echten Hindernissen.

 

Im Klartext:

- Keine Auskunft beim Arzt

- Keine Geldabhebungen

- Kein Öffnen der Post

- Keine vertraglichen Erklärungen

- usw.

  

Sehen Sie hier eine sehr gute Erklärung zum Thema Vorsorgevollmacht:

Quelle youtube Interview mit dem Experten für Betreuungsrecht, Rechtsanwalt Professor Dr. Volker Thieler

Quelle ZDF mediathek/youtube, Sendung drehscheibe Deutschl. "Vorsorgevollmacht für Notfälle"

Quelle BR mediathek/youtube, Sendung quer "Ausgesperrt"